Frequently Asked Questions (FAQ)
Wer kann ein Gesuch einreichen?
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen sowie Frauengruppen, Kollektive und Kooperationen von Frauen. Eine Bewerbung ist unabhängig von Nationalität und Wohnsitz möglich.
Welche Kunstformen werden gefördert?
Der Schwerpunkt liegt auf bildender bzw. gestaltender Kunst. Projekte aus dem Bereich der darstellenden Kunst können berücksichtigt werden, stehen jedoch nicht im Zentrum und werden in der Regel nur unterstützt, wenn sie experimentellen oder innovativen Charakter haben. Große Bühnenproduktionen sind ausgeschlossen.
Welche Projekte werden nicht gefördert?
Nicht berücksichtigt werden:
- rein unterhaltungsorientierte Formate (z. B. Stand-up-Comedy, Varieté, Improvisationstheater)
- primär kommerzielle Vorhaben
- klassische Musik-, Tanz- oder Showproduktionen ohne künstlerischen Innovationsanspruch
- Gesuche von Institutionen, Museen oder Ausbildungsstätten
- rein organisatorische, administrative oder infrastrukturelle Projekte
Wie hoch ist die Förderung?
Die Stiftung vergibt jährlich CHF 12'000 an eine Künstlerin, ein Kollektiv oder eine Kooperation.
Wann kann ich ein Gesuch einreichen?
Gesuche können jedes Jahr vom 1. bis 30. November eingereicht werden.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Nach Einreichung des Antragsformulars werden alle vollständig eingegangenen Gesuche geprüft. Eine unabhängige Jury trifft anschließend ihre Auswahl. Die Entscheidung wird im Januar des Folgejahres bekanntgegeben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Absagen werden nicht individuell begründet.
Nach welchen Kriterien entscheidet die Jury?
Wesentliche Kriterien sind:
- Erfüllung des Stiftungszwecks
- künstlerische Qualität und Eigenständigkeit
- Innovationskraft
- Überzeugende, klare Projektidee
- Realisierbarkeit des Vorhabens
Wie muss ich meinen Antrag einreichen?
Bitte verwenden Sie ausschließlich das auf unserer Homepage bereitgestellte Antragsformular. Dieses muss vollständig ausgefüllt und digital sowie fristgerecht eingereicht werden.
Unvollständige oder formlose Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen werden erwartet?
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie:
- Lebenslauf
- Projektbeschreibung
- Zeitplan
- Bild- oder Arbeitsdokumentation
- Kostenplan / Finanzierungsübersicht
(Details entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.)
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
Nach erfolgter Eingabe erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail Ihres eingereichten Gesuchs.
Was wird nach der Förderung erwartet?
Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes ist eine digitale Dokumentation bzw. ein Nachweis der Umsetzung einzureichen. Diese Unterlagen müssen eindeutig dem geförderten Projekt zuordenbar sein.
Darf ich mehrere Anträge pro Jahr stellen?
Nein. Jede Künstlerin, jedes Kollektiv bzw. jede Kooperation von Frauen kann pro Jahr nur einen Antrag einreichen.
Kann ich mich erneut bewerben, wenn mein Gesuch abgelehnt wurde?
Ja, eine erneute Bewerbung in den Folgejahren ist grundsätzlich möglich.
Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?
Fragen zur Antragstellung senden Sie bitte an:
info@manuelawurchguedelstiftung.ch