Details zum Förderantrag Wir wollen Frauen dabei unterstützen, Raum zu ergreifen. Ihren Blick auf die Welt und Ihre Vorstellungen, wie diese sein könnte, kunstvoll mit uns zu teilen. Alles, was weitet und stärkt, neu und lebendig ist, darauf freuen wir uns. Eine Gegenleistung im Sinne von Sponsoring wird nicht erwartet. Wir vergeben einmalig CHF 12'000 pro Jahr direkt an die Künstlerin. Folgende Punkte sind bei einer Anfrage zu beachten: Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung und Absagen werden nicht begründet. Zusendungen sind nur vom 01. November – 30. November jeden Jahres möglich. Die Bearbeitung der Gesuche beginnt Anfang Dezember eines jeden Jahres. Bekanntgabe der jurierten Künstlerin erfolgt im darauffolgenden Januar. Eine Gesuchstellerin kann pro Jahr nur einmal Unterstützung beantragen. Die Zustellung der Gesuchsunterlagen muss in digitaler Form per E-Mail erfolgen. Als Unterlagen in digitaler Form einzureichen sind: 1. Beschreibung des Kunstprojekts, in welchem klar wird, dass der Stiftungszweck erfüllt ist. 2. Eine Aufstellung der Projektkosten – Budget und Finanzierungsplan 3. Kurzbeschrieb des Projekts von ein bis maximal zwei Seiten mit folgender Gliederung: Wer: Stellen Sie sich und Ihre künstlerische Praxis kurz vorName, Kunstform, Wirkungsort / Wirkungsfeld Was: Worum geht es in Ihrem ProjektThema, Inhalt Warum: Eigene Beweggründe / allgemeines Interesse Wie: In welcher Form und in welchem Setting wird Ihr Projekt künstlerisch umgesetzt und präsentiertBspw. Theater, Film, Bildende Kunst, ... Fotos:Gerne können Sie an beliebiger Stelle Fotos integrieren. Ohne diese Unterlagen kann keine Bearbeitung erfolgen! Bisherige Arbeiten können zur Verdeutlichung des Antrages ebenfalls in digitaler Form aufgeführt werden.