Details zum Förderantrag
Gesuche können jährlich vom 1. bis 30. November eingereicht werden. Deren Bearbeitung beginnt Anfang Dezember. Die Entscheidung der Jury wird allen Antragstellerinnen im darauffolgenden Januar per E-Mail übermittelt.
Jede Künstlerin oder Kooperation von Frauen kann pro Jahr nur einen Förderantrag stellen.
Entscheidungsrelevant ist die nachvollziehbare Realisierbarkeit des vorgestellten Projektes. Daher erwarten wir spätestens drei Monate nach Abschluss des geförderten Kunstprojekts eine digitale Dokumentation, einen Verwendungsbericht sowie eine summarische Kostenaufstellung über die Umsetzung. Diese Unterlagen müssen dem geförderten Vorhaben eindeutig zugeordnet werden können.
Die Auswahl erfolgt nach Ermessen der Jury, daher besteht kein Anspruch auf Förderung. Wir bitten um Verständnis, dass Absagen nicht individuell begründet werden.
Eine Liste der benötigten Unterlagen (CV, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Arbeitsproben etc.) entnehmen Sie bitte unserem Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihres Gesuchs nur erfolgen kann, wenn dieses termingerecht und digital via Antragsformular auf unserer Webseite eingereicht wurde.
Unvollständige oder formlose Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Antragsformular
Jeweils im Zeitraum vom 1. bis 30. November ist das Antragsformular via untenstehendem Button verfügbar.